Bebauungsplan kommt Enteignung gleich

FDP Norderney lehnt Bebauungspläne Nr. 3a und 3b ab – drohender Verlust von 100–200 Ferienwohnungen

Die Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 3a „Innenstadt Süd – Teil A (Neuaufstellung)“ und Nr. 3b „Innenstadt Süd – Teil B (Neuaufstellung)“ befinden sich derzeit erneut in der öffentlichen Auslegung – bis zum 3. Oktober. Alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen sind auf der Website der Stadt Norderney zu finden: Link zur Auslegung / Bebauungspläne mit Begründung

Die FDP-Fraktion hat im Bauausschuss und dem Verwaltungsausschuss den Entwürfen nicht zugestimmt. Die SPD / GRÜNE Mehrheit hat mit ihrer Mehrheit im Verwaltungsausschuss den Bebauungsplan, trotz vorgebrachter Bedenken der CDU / FDP / FWN den Bebauungsplan beschlossen.

Wir halten die Pläne in ihrer aktuellen Fassung für nicht zustimmungsfähig, verlogen, nicht zukunftsorientiert und in der Wirkung schädlich für die Insel. Das richtige Ziel, mehr Dauerwohnraum zu schaffen, darf nicht durch faktische Enteignung via Entwertung langjährigen Grundeigentums und durch die Zerstörung bewährter Einnahmequellen erkauft werden.

Was die Pläne konkret vorsehen

1.) In großen Teilen des Geltungsbereichs – u. a. Gartenstraße, Feldhausenstraße, Janusstraße und Jann‑Berghaus‑Straße – soll die touristische Nutzung nur noch „untergeordnet“ zulässig sein.
2.) In der Praxis bedeutet dies: Die Zahl der Ferienwohnungen muss in den meisten Gebäuden geringer sein als die der Dauerwohnungen; vielerorts wären maximal eine bis zwei Ferienwohnungen pro Gebäude zulässig.
3.) Diese Festsetzungen stehen im klaren Widerspruch zur gewachsenen Realität: In den genannten Straßenzügen hat sich seit Jahrzehnten eine tragende, rechtmäßige Ferienvermietung etabliert, die für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für die Inselwirtschaft existenziell ist.

Drohende Vernichtung von Ferienwohnungen und Gästebetten

Nach konservativer Auswertung des Bestandes in den betroffenen Bereichen droht durch die vorgesehenen Restriktionen die Vernichtung von mindestens 100 bis 200 Ferienwohnungen – das entspricht rund 200 bis 400 Gästebetten. Diese Größenordnung würde die wirtschaftliche Basis zahlreicher Betriebe und Privathaushalte beeinträchtigen und die touristische Leistungsfähigkeit der Insel schwächen.

Ob und inwieweit für bestehende Ferienwohnungen Bestandsschutz besteht, ist im Einzelfall zu prüfen. Maßgeblich ist, dass die Nutzung als Ferienwohnung zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme rechtmäßig begründet war – idealerweise durch eine ausdrückliche (Nutzungs‑)Genehmigung als „Ferienwohnung“. Ohne eine solche klare Rechtsgrundlage lässt sich Bestandsschutz nach derzeitiger Rechtsauffassung regelmäßig nicht sicher herleiten.


5. September 2025

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