Vertrauensschutz!

Es geht um Vertrauensschutz – Spiel mit dem Feuer

Die FDP-Fraktion Norderney hat sich in der letzten Bauausschusssitzung der Beschlussvorlage von FWN/CDU angeschlossen. Hintergrund sind massive Rechtsunsicherheiten rund um Ferienwohnungen, die durch neue EU-Vorgaben weiter verschärft werden. Die von der Verwaltung vorgetragenen Vorschläge sind der FDP nicht weitreichend genug und greifen nur ansatzweise das Problem auf. Die Chance bereits in den Bebauungsplänen für Rechtssicherheit für Ferienwohnungsbesitzer zu sorgen wird vertan.

Ausgangslage

Laut Schätzung sind 60 bis 80% aller Ferienwohnungen auf der Insel illegal. Eine neue EU Regelung verpflichtet zudem ab dem 20.5.2026 zur Registrierung jeder Ferienwohnung bei der Stadt Norderney (bei bestehender Zweckentfremdungssatzung). Norderney verfügt bis heute über keine belastbare Bestandsaufnahme von Ferienwohnungen, Zweitwohnungen, Mietwohnungen und Häusern.

Warum wir die CDU/FWN unterstützt haben

Der von der FWN (ausgearbeitet von Rechtsanwalt Hayo Moroni) vorgelegte Antrag stellt klar, dass in bestehenden Bebauungsplänen die Praxis der Vergangenheit – Wohnnutzung umfasst auch Ferienwohnungen – rechtlich abgesichert wird.  Damit stärken wir den Bestandsschutz rechtmäßig geduldeter Nutzungen und schaffen Rechtsfrieden.

Absage an die Vorlagen der SPD / Verwaltung

Die vorgeschlagene Einzelfallprüfung für bestehende Wohnungen ist rechtlich riskant, verwaltungspraktisch kaum leistbar und sozial unverhältnismäßig. Sie gefährdet den jahrelang geduldeten und nach damaliger Gesetzeslage zulässigen Bestand und bricht den notwendigen Vertrauensschutz. Der Grundsatz, daß das Verwaltungsrecht dazu da ist , Bürgerrechte gegenüber dem Staat zu sichern und nicht umgekehrt, wird durch die zur Abstimmung stehenden Vorlage verletzt.

Vertrauens- und Bestandsschutz zuerst

Jahrzehntelang geduldete und rechtlich vertretbare Nutzungen dürfen nicht durch einen Kehrtwenden-Beschluss entwertet werden. Vertrauensschutz ist kein Gnadenakt, sondern Kern rechtsstaatlicher Verlässlichkeit – und Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf der Insel.

Wirtschaftliche und soziale Folgen

Ohne gesicherten Bestand von Ferienwohnungen drohen massive Verwerfungen für Tourismuswirtschaft, Beschäftigte und kommunale Finanzen. Eine Zweckentfremdungssatzung würde sofort einen umfassenden Legitimations- und Prüfprozess auslösen, auf den die Verwaltung weder personell noch strukturell vorbereitet hat – eine verwaltungs-, wirtschafts- und sozialpolitische Fehlsteuerung.

Forderung der FDP

1. Bestand ermitteln: Vollständige, transparente Bestandsaufnahme aller Wohn- und Übernachtungseinheiten (Ferienwohnungen, Zweitwohnungen, Mietwohnungen, Hotels).

2. Bestand sichern: Planungsrechtlich klarstellen, dass bestehende B-Pläne die bisher geübte Praxis abdecken; Übergangs- und Vertrauensschutz regeln – wie im FWN-Antrag vorgesehen.

3. Zukunft gestalten: Ein Wohnraumversorgungskonzept nach Vorbild Cuxhaven aufsetzen und umsetzen und ein Tourismusentwicklungskonzept entwickeln. Die Zweckentfremdungssatzung vorerst auf Eis legen, bis Datenlage, Personal, Verfahren und Digitalisierung für die ab dem 20.05.2026 verpflichtende EU-Registrierung gesichert sind.

Der Vorschlag der Verwaltung wird der Lage nicht gerecht. Er gefährdet Vertrauensschutz, überfordert die Verwaltung und schadet der Inselwirtschaft.

Die FDP steht für rechtsstaatliche Verlässlichkeit, planvolle Steuerung und eine pragmatische Lösung im Sinne Norderneys – deshalb unsere Unterstützung für die Beschlussvorlage von FWN/CDU.


 

Link zum Wohnraumversorgungskonzept Cuxhaven

Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung EU Verordnung 2024/1028


21. August 2025

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