Zweckentfremdung II

Ergänzende Stellungnahme der Inselliberalen zur Zweckentfremdungssatzung auf Norderney

Die Inselliberalen begrüßen grundsätzlich das Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Einheimische auf Norderney zu sichern und die Lebensqualität auf unserer Insel zu erhalten. Die aktuelle Diskussion um die Zweckentfremdungssatzung zeigt jedoch, dass dieses Instrument differenziert betrachtet werden muss.

Zukunftsorientiertes Instrument – nicht rückwirkend anwenden

Die Zweckentfremdungssatzung ist aus unserer Sicht ein Werkzeug, das vor allem mit Blick auf die zukünftige Entwicklung eingesetzt werden sollte. Sie kann helfen, Fehlentwicklungen im Wohnungsmarkt künftig zu verhindern und den Anteil an Ferienwohnungen in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten. Eine rückwirkende Anwendung auf den bestehenden Bestand an Ferienwohnungen ist jedoch aus unserer Sicht der falsche Weg.

Bestandsschutz wahren – wirtschaftliche Grundlage sichern

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben in gutem Glauben investiert und ihre Immobilien als Ferienwohnungen genutzt oder vermietet. Diese Bestandsnutzungen nachträglich einzuschränken oder gar zu verbieten, würde nicht nur das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen erschüttern, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage vieler Familien und Betriebe auf der Insel gefährden. Die Tourismuswirtschaft ist ein zentraler Pfeiler unseres Wohlstands; eine pauschale Einschränkung des Bestandes würde sozialen und wirtschaftlichen Unfrieden stiften. Schlimmer noch ist die willkürliche Einzelfallentscheidung wie von der SPD und den GRÜNEN vorgeschlagen.

Transparenz schaffen – Datengrundlage erheben

Bevor über neue Regulierungen entschieden wird, fordern wir eine umfassende Erhebung: Wie viele Ferienwohnungen, Zweitwohnungen und Mietwohnungen gibt es aktuell auf Norderney? Nur mit einer soliden Datengrundlage können wir sachgerechte Entscheidungen treffen. Auf Basis dieser Zahlen sollte ein Schlüssel entwickelt werden, der festlegt, wie sich das Verhältnis von Dauerwohnraum zu touristisch genutztem Wohnraum künftig gestalten soll.

Maßvolle Steuerung statt pauschaler Verbote

Wir Inselliberalen setzen uns für eine maßvolle Steuerung des Wohnungsmarktes ein. Die Zukunft der Insel muss gestaltet werden – aber mit Augenmaß und unter Wahrung bestehender Rechte. Die Zweckentfremdungssatzung kann dabei ein Baustein sein, darf aber nicht zum Instrument werden, das rückwirkend Existenzen bedroht und den sozialen Frieden gefährdet. Wir fordern daher:

  1. Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen
  2. Erhebung aller relevanten Wohnformen (Ferien-, Zweit- und Mietwohnungen)
  3. Entwicklung eines transparenten Schlüssels für die zukünftige Entwicklung
  4. Dialog mit allen Betroffenen statt pauschaler Regulierung

Nur so können wir gemeinsam eine lebenswerte Zukunft für alle Norderneyerinnen und Norderneyer gestalten!

Aktuelle Untersuchung

Aktuelle Untersuchungen belegen eindrucksvoll, wie wichtig die touristische Nutzung von Wohnraum für die gesamte Inselwirtschaft ist. So zeigen neueste Analysen, dass ein durchschnittlicher Urlauber in einer Ferienwohnung lediglich rund 25% seines Gesamturlaubsbudgets für die Miete der Unterkunft ausgibt. Die verbleibenden 75% fließen direkt in den lokalen Wirtschaftskreislauf – insbesondere in den Dienstleistungssektor, den Einzelhandel und die Gastronomie.

Bei einem Jahresumsatz einer Fewo von 15.000,- € gehen somit 45.000,- € in den lokalen Wirtschaftskreislauf!

Feriengäste sichern Arbeitsplätze und Vielfalt

Diese Zahlen machen deutlich: Es sind nicht nur die Vermieterinnen und Vermieter, die vom Tourismus profitieren. Vielmehr lebt eine Vielzahl von Betrieben auf Norderney – vom Bäcker über das Restaurant bis hin zum Fahrradverleih – ganz wesentlich von den Ausgaben der Gäste. Jeder Euro, der durch Urlauber auf der Insel ausgegeben wird, sichert Arbeitsplätze und trägt dazu bei, dass unser vielfältiges Angebot erhalten bleibt.

Handwerk profitiert von intensiver Nutzung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rolle des Handwerks. Ferienwohnungen werden im Gegensatz zu selten genutzten Zweitwohnungen (Stichwort „kalte Betten“) regelmäßig bewohnt und beansprucht. Das bedeutet: Es fallen kontinuierlich Aufträge für Reinigung, Instandhaltung, Renovierung und Modernisierung an. Davon profitieren lokale Handwerksbetriebe direkt – sie bleiben ausgelastet und können Ausbildungs- sowie Arbeitsplätze anbieten.

Zweitwohnungen: Wenig Nutzen für die Insel

Im Gegensatz dazu tragen wenig genutzte Zweitwohnungen kaum zur Wertschöpfung auf Norderney bei. Sie stehen oft leer („kalte Betten“), generieren weder nennenswerte Umsätze im Einzelhandel noch im Dienstleistungsbereich oder Handwerk. Eine pauschale Einschränkung des Bestandes an Ferienwohnungen würde daher nicht nur dem Tourismus schaden, sondern auch viele andere Branchen empfindlich treffen.


Eine Untersagung der Nutzung als Ferienwohnung führt keineswegs automatisch dazu, dass daraus eine Mietwohnung für Einheimische entsteht. In der Praxis wird die Immobilie stattdessen häufig als selten genutzte Zweitwohnung genutzt oder dient de facto als Hauptwohnsitz eines Ehepartners.

Ganzheitliche Betrachtung notwendig

Die Inselliberalen fordern deshalb eine ganzheitliche Betrachtung bei allen wohnungspolitischen Maßnahmen. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge müssen berücksichtigt werden – denn Ferienwohnungen sind weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf für Gäste: Sie sind ein Motor für Wohlstand, Beschäftigung und Lebensqualität auf Norderney.

Wir setzen uns dafür ein, diese Zusammenhänge in der politischen Diskussion stärker zu berücksichtigen und Lösungen zu finden, die sowohl den sozialen Bedürfnissen als auch den wirtschaftlichen Realitäten unserer Insel gerecht werden.

 


1. Juni 2025

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