FEWO EU-Registrierung – Verfahren jetzt!

EU-Registrierungsnummer für Ferienwohnungen: Bei Zweckentfremdungssatzung zwingend – Verfahren muss vor dem 20. Mai stehen

Der neuste Artikel im Norderneyer Morgen vom 16.01. zur Registrierungspflicht von Ferienwohnungen hat das Thema aus Sicht der FDP Norderney zu oberflächlich behandelt. Fakt ist: Die FDP-Fraktion weist seit über einem Jahr in allen Beratungen zur Zweckentfremdungssatzung darauf hin, dass eine EU-Verordnung in der Praxis unmittelbare Folgen für die Vermietung von Ferienwohnungen auf Norderney auslöst – und zwar ab dem 20. Mai 2026.

Klarer Zusammenhang: Registrierungsnummer nur bei Wohnraumschutzmaßnahme

Die EU-Regelung greift in der digitalen Vermarktung dann, wenn eine Kommune Maßnahmen zum Wohnraumschutz einführt. Für Norderney bedeutet das konkret: Wird eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, wird für die Online-Vermarktung von Ferienwohnungen eine EU-Registrierungsnummer erforderlich. Gibt es keine Zweckentfremdungssatzung, gibt es keine Pflicht zur EU-Registrierungsnummer.

Digitale Vermarktung ohne Nummer faktisch nicht mehr möglich

Plattformen wie booking.com, Traum-Ferienwohnungen sowie regionale und kleinere Vermittlungsseiten müssen in Gebieten mit Wohnraumschutzmaßnahmen bei Inseraten eine Registrierungsnummer ausweisen bzw. abfragen. Tun sie das nicht, drohen empfindliche Sanktionen. Die Folge ist absehbar: Ferienwohnungen ohne Registrierungsnummer werden nicht mehr veröffentlicht oder nicht mehr vermittelbar sein.

Konsequenz für die Stadt: Registrierung muss vor dem 20. Mai verfügbar sein

Damit steht fest: Wenn Norderney eine Zweckentfremdungssatzung beschließt, muss die Stadt zwingend ein funktionierendes Registrierungsverfahren bereitstellen – und zwar rechtzeitig vor dem 20. Mai, damit Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Nummer bereits erhalten haben. Andernfalls droht ein harter Bruch in der Vermarktung und damit ein erheblicher touristischer und wirtschaftlicher Schaden für die Insel.

Registrierung darf nicht an Baurecht gekoppelt werden

Ebenso wichtig: Die Registrierungsnummer ist kein baurechtliches Genehmigungsinstrument. Die Nummer dient der Identifizierung im digitalen Angebot. Sie darf daher in keiner Weise davon abhängig gemacht werden, ob die Nutzung als Ferienwohnung baurechtlich „genehm“ ist. Auf Norderney ist bekannt, dass nur ein Teil der aktuell angebotenen Ferienwohnungen baurechtlich eindeutig zulässig ist. Eine Kopplung der Registrierungsnummer an das Baurecht würde den Markt schlagartig destabilisieren – mit direkten Folgen für Gäste, Betriebe und Beschäftigung auf der Insel.

Stimmen der FDP Norderney

Manfred Hahnen, FDP-Ratsmitglied / Fraktionsvorsitzender: „Wer eine Zweckentfremdungssatzung beschließt, muss gleichzeitig die Registrierung ermöglichen – und zwar so, dass die Nummern vor dem 20. Mai vorliegen. Alles andere ist ein unkalkulierbares Risiko für den Tourismusstandort Norderney.“

Hans Vollmer, Vorsitzender der FDP Norderney: „Die Registrierung ist eine technische Voraussetzung für die digitale Vermarktung. Sie darf nicht als Hebel genutzt werden, um über das Baurecht zu entscheiden. Das muss getrennt bleiben.“

Gerd Kleemann, Mitglied des Bauausschusses Norderney: „Wir dürfen nicht erst eine Zweckentfremdungssatzung beschließen und dann überrascht sein, dass daraus sofort konkrete Folgen entstehen: Ohne ein rechtzeitig verfügbares Registrierungsverfahren werden alle Ferienwohnungen online unsichtbar – das trifft am Ende die gesamte Inselwirtschaft. Das Problem ist absehbar und lösbar, wenn wir jetzt handeln. Spätestens vor dem 20. Mai muss jede Ferienwohnung ihre Nummer erhalten können.“

Forderung der FDP

Die FDP Norderney fordert, dass die Stadtverwaltung sofort ein praxistaugliches Verfahren zur Beantragung und Vergabe von Registrierungsnummern vorbereitet und politisch absichert, damit es vor dem 20. Mai einsatzbereit ist – parallel zu den weiteren Beratungen über die Zweckentfremdungssatzung.

 


16. Januar 2026

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