Maskenpflicht

Maskenpflicht Norderney – Die FDP Norderney fordert eine sofortige Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises zur allgemeinen Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen der Inselgemeinde Norderney.

Seit 3.11. bis zunächst 30.11. gilt auf öffentlichen Plätzen und den Fußgängerzonen der Insel von 5:30 / 9:00 bis 20:00 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung. Die touristische Saison ist spätestens seit Allerheiligen beendet, überdies sind seit Anfang des Monats touristische Übernachtungen auf der Insel gar nicht mehr erlaubt. Die Insel ist leer und die Allgemeinverfügung des Landkreises damit sinnlos.

Grundlage der Allgemeinverfügung ist die Annahme, dass an den aufgeführten öffentlichen Plätzen regelmäßig der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann:

„In den in Anlage 1 aufgezählten Örtlichkeiten im Landkreis Aurich ist regelmäßig davon auszugehen, dass aufgrund des hohen Personenaufkommens der Mindestabstand von 1,5 m von Person zu Person (§ 2 Abs. 2 Corona-VO) nicht eingehalten werden kann. Insoweit war eine entsprechende Regelung für diese Örtlichkeiten, ergänzend und als weitergehende Anordnung im Sinne des § 18 der Corona-Verordnung zu der allgemeinen Maskenpflicht, zwingend zu treffen. Die Maskenpflicht gilt dabei täglich in der Zeit von 05:30 bis 20:00 Uhr. Die Ausweitung der zeitlichen Geltungsdauer der Maskenpflicht wurde erforderlich, um auch das Ansteckungsrisko mit dem Corona-Virus frühmorgens bei den Fährbetrieben zu den Inseln zu minimieren. Zum Schutze der Bevölkerung ist die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für diese Örtlichkeiten notwendigerweise geboten. Im Übrigen wird damit den pflichtigen Personen deutlich, wo sie auf jeden Fall eine Maske zu tragen haben.“

Nach Meinung der FDP Norderney kann die Anordnung nur als eine Art Schildbürgerstreich aufgefasst werden. Während der gesamten Saison gab es Engpässe, neuralgische Punkte auf Norderney aufgrund von hohem Menschenaufkommen. Eine intensive Kontrolle von Polizei und Ordnungsamt zur Einhaltung des Mindestabstands hätte man sich in dieser Zeit gewünscht. Auch eine allgemeine Maskenpflicht hätte im Sommer und Herbst Sinn gemacht. Mit dem Ende der Saison eine allgemeine Maskenpflicht für meist leere Plätze einzuführen ist dagegen völliger Nonsens.

Der FDP-Ortsverband fordert daher die Verwaltung der Stadt Norderney auf, aufgrund der offensichtlichen Situation beim Landkreis zu intervenieren damit die Allgemeinverfügung entsprechend angepasst wird. Die Maskenpflicht bleibt dann dort bestehen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, was im Sinne der Prävention im Rahmen der Coronakrise völlig ausreichend ist.

Eindruck von Sonntag dem 8.11. um 09:00 Uhr – auf allen Plätzen herrschte zu diesem Zeitpunkt Maskenpflicht:

Hafenvorplatz Norderney

Maskenpflicht Poststraße

Maskenpflicht Jann Berghaus Straße

Maskenpflicht Strandstraße

Maskenpflicht Kurplatz

 


8. November 2020

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