Zuckerpad = Prüfstein Nationalpark

Kurzfassung

Die FDP Norderney ist gegen die Erweiterung des Unesco Biosphärenreservates auf Norderney. Die FDP fordert vielmehr einen Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes (Zuckerpad) in der Pflege- und Zwischenzone und die Integration einer Toilettenanlage in das neu geplante Informationshäuschen am Ostheller (Tor zur Wildnis).


Erweiterung – Unesco Biosphärenreservat

Die Natur ist das höchste Gut der Insel, es gilt sie zu schützen und zu wahren. Die Inselgemeinde und Insulaner leben seit Jahrhunderten von und mit ihr. Wir stehen heute vor der Aufgabe,  Zukunftskonzepte zu finden, die die Natur wahren und gleichzeitig die Bedürfnisse der Einwohner berücksichtigen.

Die schützenswerte Landschaft unserer Insel ist auf internationaler Ebene von der Unesco als Biosphärenreservat  eingestuft worden, auf nationaler Ebene gelten zusätzlich die besonderen Schutzvorschriften für den Nationalpark Wattenmeer – zuständig ist hier eine Verwaltungsbehörde  (Landesbehörde) mit Sitz in Wilhelmshaven, die Nationalparkverwaltung.

Schon aus dem internationalen und nationalen Schutzstatus ergeben sich jede Menge Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Abkommen und  Konventionen, die zum Schutz der Umwelt zu beachten sind. Nationalparkgesetz

Diese Bestimmungen  haben schon jetzt Vorrang vor vielen anderen Interessen. Dennoch muss auch der Mensch auf Norderney seinen Platz finden – Sport und Bewegung, jeder Aufenthalt von Einwohnern mit oder ohne Hund am Strand oder Wattenmeer darf nicht durch schwer durchschaubare Regelungen  pauschal in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Nationalpark verboten werden.

Es müssen daher Konzepte entwickelt werden, die allen Bedürfnissen gerecht werden. Der Ausbau von Fahrradwegen im Inselosten, die Bewirtschaftung der Strände, die Mitnahme von Hunden,  Sport am Strand und im Wattenmeer – all das muss seinen Platz finden. Ausser Frage steht ebenfalls, dass dem sehr angespannten Wohnungsmarkt auf den Inseln nur durch das Bauen von Wohnraum für Insulaner zu begegnen ist.

Es geht um das sinnvolle Zusammenspiel zwischen den Anforderungen der Einheimischen und der Bewahrung der Natur.

Nationalpark / Unesco Biosphärenreservat Zonierungen 

Bis jetzt gibt es noch Gebiete auf Norderney (Stadtgebiet und Strände), die nicht zum Unesco Biosphärenreservat (und auch nicht zum Nationalpark Wattenmeer) gehören.

Gelb = Entwicklungszone Unesco Biosphärenreservat

Um diese Gebiete geht es jetzt. Diskutiert wird  der Beitritt aller Gebiete der Insel. Gebiete, die noch nicht im Nationalpark und Unesco Biosphärenreservates gelegenen sind (Stadtgebiet und Strände) sollen als Entwicklungszone Unesco Biosphärenreservat eingestuft werden.

Die Entwicklungszone kommt zu der bestehenden Pflegezone und Kernzone dann neu hinzu. Die Nationalparkverwaltung, eine deutsche Landesbehörde, beantragt dieses – sie ist der „Herr des Verfahrens“.

Für die FDP Norderney ist ein Beitritt mit den letzten freien Gebieten der Insel zur Entwicklungszone des Unesco Biosphärenreservat aufgrund einer Vielzahl von Argumenten nicht erstrebenswert.


Prüfstein Zuckerpad

Der Zuckerpad befindet sich in der sog. Pflegezone des Unesco Biosphärenreservats. Als weniger strenge Zone gegenüber der sog. Kernzone dürfen sich Menschen hier noch aufhalten, sie dürfen wandern und radfahren.

Der Ausbau unseres Radwegenetzes im Inselosten ist aber nicht erlaubt – durch die Bestimmungen des Unesco Biosphärenreservats  können keine neuen Radwege gebaut oder bestehende Wanderwege verbreitert werden. Die Insel ist hier durch die Vorschriften (denen sie sich freiwillig unterworfen hat) jeder Möglichkeit der eigenen Gestaltung beraubt.

Lösung: doppelter Dünenweg wie auf Texel

Prüfstein Tor zur Wildnis – Toilette?

Ebenfalls schwierig: das geplante „Tor zur Wildnis“ am Parkplatz Ostheller. Bei dem von der Nationalparkverwaltung geplanten Projekt geht es vorrangig um die Information der Nationalpark- und Biosphärenreservatsbesucher. Eine planerische Mitsprache, öffentliche Vorstellung hat es bislang nicht gegeben.

Das Informationshäuschen wird somit auch weiterhin auf eine dringend erforderliche Toilettenanlage verzichten müssen, die insgesamt 215.000,- € Fördermittel sind für das im Alleingang der Behörde geplante Informationshäuschen aufgebraucht.

Eine Beteiligung der Inselgremien an der Planung im Vorfeld hätte hier mehr die Bedürfnisse der Insulaner und Inselbesucher berücksichtigen können, die Wünsche der Insel waren aber offensichtlich nicht relevant.

Nationalpark – Biosphärenreservat – kein Zusammenhang?

Dies sind nur zwei Beispiele, wie die lückenlose und ausnahmslose Unterwerfung unter Vorschriften des Nationalparks zum Boomerang für die Insel werden kann.

Bei dem Versuch der Nationalparkverwaltung, nun die Erweiterung des schon bestehenden Unesco Biosphärenreservates auf Norderney um eine Entwicklungszone zu erweitern geht es im Grunde nur darum, die Grenzen des schon jetzt bestehenden Biosphärenreservates auszuweiten. Hierfür wird mit aller Macht um Akzeptanz geworben.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass schon jetzt bestehende Vorschriften Nachteile für die Insel bedeuten, die sich nicht mit mehr Umweltschutz rechtfertigen lassen. Wir benötigen mehr Möglichkeiten und Mitspracherechte, um im bestehenden Unesco Biosphärenreservat und dem Nationalpark Projekte zu initiieren, die den Erfordernissen der Natur und des Menschen gerecht werden.


Fakten (Mai 2021):

Die Erweiterungszone des Unesco Biosphärenreservates in Niedersachsen betrifft ca. 30 Gemeinden. 

Folgende Landkreise / Inselgemeinden haben sich,

dagegen ausgesprochen: Wangerland, Butjardingen, Bockhorn, Varel, Baltrum, Jade

sind tendenziell dagegen: Krummhörn, Bunde, Esens, Wurther Nordseeküste, Borkum, Juist 50/50, Dornum

dafür ausgesprochen: Jemgum, Hage, Sande, Schorten, Zetel, Spiekeroog, Insum/Langen (Geestland Teilgemeinden)

sind tendenziell dafür: WHV / Stadt, Dornum, Wittmund, Cuxhaven / Stadt, Juist 50/50, Norden,

Einzig die Ostfriesischen Inseln befinden sich gänzlich im Nationalpark Wattenmeer – die West- und Nordfriesischen Inseln sind ausgenommen!


Argument

Wir brauchen Wohnraum / Wohnprojekte für Insulaner – es muss gebaut werden. Jede Bautätigkeit wird jedoch von „Nachhaltigkeitsbefürwortern“ abgelehnt.

Begründung

Bei einem Beitritt zur Entwicklungszone des Biosphärenreservates wird alles unter einem absoluten Nachhaltigkeitsaspekt gesehen. Schon jetzt ist klar, dass die Protagonisten der Erweiterungszone, weitere Wohnprojekte für Insulaner nicht befürworten werden (Statement der GRÜNEN bei der Vorstellung des Projektes durch die Nationalparkverwaltung). Entwicklung wird nicht gewünscht. Es geht nicht um bauen, sondern lediglich um Rückbau und Umwandlung.


Argument

Überregulierung, Bürokratisierung, kein Durchblick mehr, wir benötigen kein zusätzliches Etikett für unsere Landschaft. Wir wehren uns gegen eine zunehmende Ökokratie!

Begründung

Es gibt in Deutschland Naturschutzgebiete, Nationalparke, nationale Naturmonumente, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, geschützte Landschaftsbestandteile, besonders geschützte Biotypen nach §30 Bundes Naturschutzgesetz, FFH Gebiete, nationale Biosphärenreservate und Unesco Biosphärenreservate alle Landschaftsetiketten führen zu unterschiedlichsten Einschränkungen und Konsequenzen. Zusätzliche Zonierungen zu den bereits bestehenden werden auf Norderney nicht benötigt.


Argument

Die Erweiterung des Unesco Biosphärenreservates um eine Entwicklungszone garantiert keine neue Fördermöglichkeiten.

Begründung

Es gibt bislang keine Fördertöpfe, die explizit für Projekte in der Entwicklungszone vorgesehen sind. Norderney befindet sich bereits in verschiedenen Landschaftsschutzgebieten und hat bereits mehrere Projekte die gefördert werden können. Auch die Nationalparkverwaltung konnte keine Auskunft über konkrete Fördermöglichkeiten geben, die sich auftun sollen! Man fühlt sich durch die diffuse „Fördertöpfe Verlockung“ schon ein wenig über den Tisch gezogen.


Argument

Einseitige Ausrichtung lediglich auf Ökotourismus gefährdet das vorhandenen touristische Angebot und wirtschaftliche Basis der Insel.

Begründung

Neben den ökologisch Interessierten Urlaubern, die wünschenswerterweise Norderney besuchen, ist der mit Abstand größte Teil der Inselgäste an einem erholsamen, unkomplizierten Urlaub am Meer in einer schönen und “urlaubsansprechenden” Umgebung interessiert. Die Pflege- und Kernzone und die angestrebten Projekte in der Entwicklungszone sind lediglich auf eine bestimmte Art von Urlaub ausgerichtet und harmonieren nicht unbedingt mit den Ansprüchen des vorhandenen Gästeklientels und gefährden somit deren Zuspruch.


Argument

Die vorhandenen Einschränkungen bezüglich des Nationalparkes und in der Pflege- und Kernzone des Unesco Biosphärenreservates machen die dringende infrastrukturelle Anbindung des Inselostens (Strände) unmöglich. Eine Erweiterung entfernt uns immer mehr von Lösungsansätzen!

Begründung

Wanderweganbindung Cornelius zum Zuckerpad (statt der bisherigen Wegführung über Emsstraße) und die Verbreiterung des Zuckerpads um Fahrrad und Fußgängerverkehr zu ermöglichen ist aufgrund der Gesetzgebung (Nationalpark, FFH, Bundesnaturschutzgesetz) nicht erwünscht. Eine Verbesserung und Erweiterung des Radwegenetzes ist ebenfalls völlig ausgeschlossen. Es gibt noch nicht mal ansatzweise eine Bereitschaft der Nationalparkverwaltung sich diesem Problem zu stellen. Die Ausrichtung ist der Nationalparkverwaltung ist völlig klar und diametral gegensätzlich zu den touristischen Erfordernissen.


Argument

Wir geben mit einem weiteren internationalen Etikett, hoheitliche Kompetenzen ohne Not an eine festländische Institution ab.

Begründung

Die Einführung einer Entwicklungszone unterwirft uns abermals an die Vorstellungen einer festländischen Behörde*, die einen Rahmen in dem die Entwicklung stattfindet vorgibt. Der Entwicklungsrahmen ist nicht unbedingt deckungsgleich mit den allgemeinen Erfordernissen für die Insel, dies ergibt sich ebenfalls aus dem Lebensraumkonzept!


2. Juni 2021

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